Lophiodes endoi
Handelsbezeichnungen
Land | Handelsbezeichnungen | Bezeichnungen, die lokal oder regional anerkannt oder gestattet sind |
---|---|---|
Portugal
|
|
– |
-
Wichtigste Produktionsmethoden
-
Gefangen
Quelle: Froese, R. and D. Pauly. Editors. FishBase. Lophiodes endoi Ho & Shao, 2008
-
-
TAC und Quoten
Bei den so genannten zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches – TAC) handelt es sich um in Tonnen oder Stückzahlen ausgedrückten Fangbeschränkungen für die meisten kommerziellen Fischbestände. Die zulässigen Gesamtfangmengen werden vom Rat der Fischereiminister für die meisten Bestände jährlich festgelegt; für Tiefseebestände alle zwei Jahre. Zwischen den EU-Ländern werden die TACs in Form nationaler Quoten verteilt. Für jeden Bestand wird ein eigenständiger Zuteilungskoeffizient pro EU-Land für die Aufteilung der Quoten angelegt. Mehr: TAC und Quoten
Bestände (2021)
ANF/04-N.- Lophiidae
Fischfanggebiete- 27.4 Nordsee (Untergebiet IV) norwegische Gewässer
TACEntfälltUnion1000.0 tBE37.0 tNL13.0 tDK935.0 tDE15.0 tBestände (2021)
ANF/07.- Lophiidae
Fischfanggebiete- 27.7 Irische See, westlich Irlands, Porcupinebank, östlicher und westlicher Ärmelkanal, Bristolkanal, nördliche und südliche Keltische See und südwestlich Irlands - Osten und Westen (Untergebiet VII)
TAC38123.0 tUnion30033.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 8a, 8b, 8d und 8e gefangen werden (ANF/*8ABDE).DE377.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 8a, 8b, 8d und 8e gefangen werden (ANF/*8ABDE).ES1345.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 8a, 8b, 8d und 8e gefangen werden (ANF/*8ABDE).BE3384.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 8a, 8b, 8d und 8e gefangen werden (ANF/*8ABDE).FR21714.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 8a, 8b, 8d und 8e gefangen werden (ANF/*8ABDE).IE2775.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 8a, 8b, 8d und 8e gefangen werden (ANF/*8ABDE).NL438.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 8a, 8b, 8d und 8e gefangen werden (ANF/*8ABDE).Bestände (2021)
ANF/2AC4-C- Lophiidae
Fischfanggebiete- 27.4 Nordsee (Untergebiet IV) Gewässer des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässer
- 27.2.a Norwegische See (Bereich II a) Gewässer des Vereinigten Königreichs
TAC11972.0 tUnion1644.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 30 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs, Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Gebiets 6a nördlich von 58° 30′ N gefangen werden (ANF/*6AN58). — Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in folgenden Gebieten gefangen werden: Gewässer des Vereinigten Königreichs des Gebiets 6a südlich von 58o 30′ N, Gewässer des Vereinigten Königreichs und internationale Gewässer des Gebiets 5b, internationale Gewässer der Gebiete 12 und 14 (ANF/*56-14).SE8.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 30 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs, Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Gebiets 6a nördlich von 58° 30′ N gefangen werden (ANF/*6AN58). — Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in folgenden Gebieten gefangen werden: Gewässer des Vereinigten Königreichs des Gebiets 6a südlich von 58o 30′ N, Gewässer des Vereinigten Königreichs und internationale Gewässer des Gebiets 5b, internationale Gewässer der Gebiete 12 und 14 (ANF/*56-14).FR64.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 30 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs, Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Gebiets 6a nördlich von 58° 30′ N gefangen werden (ANF/*6AN58). — Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in folgenden Gebieten gefangen werden: Gewässer des Vereinigten Königreichs des Gebiets 6a südlich von 58o 30′ N, Gewässer des Vereinigten Königreichs und internationale Gewässer des Gebiets 5b, internationale Gewässer der Gebiete 12 und 14 (ANF/*56-14).BE312.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 30 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs, Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Gebiets 6a nördlich von 58° 30′ N gefangen werden (ANF/*6AN58). — Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in folgenden Gebieten gefangen werden: Gewässer des Vereinigten Königreichs des Gebiets 6a südlich von 58o 30′ N, Gewässer des Vereinigten Königreichs und internationale Gewässer des Gebiets 5b, internationale Gewässer der Gebiete 12 und 14 (ANF/*56-14).DE336.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 30 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs, Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Gebiets 6a nördlich von 58° 30′ N gefangen werden (ANF/*6AN58). — Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in folgenden Gebieten gefangen werden: Gewässer des Vereinigten Königreichs des Gebiets 6a südlich von 58o 30′ N, Gewässer des Vereinigten Königreichs und internationale Gewässer des Gebiets 5b, internationale Gewässer der Gebiete 12 und 14 (ANF/*56-14).DK688.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 30 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs, Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Gebiets 6a nördlich von 58° 30′ N gefangen werden (ANF/*6AN58). — Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in folgenden Gebieten gefangen werden: Gewässer des Vereinigten Königreichs des Gebiets 6a südlich von 58o 30′ N, Gewässer des Vereinigten Königreichs und internationale Gewässer des Gebiets 5b, internationale Gewässer der Gebiete 12 und 14 (ANF/*56-14).NL236.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 30 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs, Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Gebiets 6a nördlich von 58° 30′ N gefangen werden (ANF/*6AN58). — Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 10 % in folgenden Gebieten gefangen werden: Gewässer des Vereinigten Königreichs des Gebiets 6a südlich von 58o 30′ N, Gewässer des Vereinigten Königreichs und internationale Gewässer des Gebiets 5b, internationale Gewässer der Gebiete 12 und 14 (ANF/*56-14).Bestände (2021)
ANF/56-14- Lophiidae
Fischfanggebiete- 27.6 Rockall, Nordwestküste Schottlands und Nordirlands, die Nordwestküste Schottlands und Nordirlands wird auch als westlich Schottlands bezeichnet (Untergebiet VI)
- 27.12 Nördlich der Azoren (Untergebiet XII) internationale Gewässer
- 27.14 Ostgrönland (Untergebiet XIV) internationale Gewässer
- 27.5.b Färöer-Gründe (Bereich V b) Gewässer des Vereinigten Königreichs und internationale Gewässer
TAC6377.0 tUnion3889.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 20 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 2a und 4 gefangen werden (ANF/*2AC4C).BE202.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 20 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 2a und 4 gefangen werden (ANF/*2AC4C).DE230.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 20 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 2a und 4 gefangen werden (ANF/*2AC4C).FR2485.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 20 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 2a und 4 gefangen werden (ANF/*2AC4C).ES216.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 20 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 2a und 4 gefangen werden (ANF/*2AC4C).IE562.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 20 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 2a und 4 gefangen werden (ANF/*2AC4C).NL194.0 tBesondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 20 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern der Gebiete 2a und 4 gefangen werden (ANF/*2AC4C).Bestände (2021)
ANF/8ABDE.- Lophiidae
Fischfanggebiete- 27.8.d Äussere Biskaya (Bereich VIII d)
- 27.8.e Westlich der Biskaya (Bereich VIII e)
- 27.8.b Mittlere Biskaya (Bereich VIII b)
- 27.8.a Nördliche Biskaya (Bereich VIII a)
TAC10215.0 tUnion10215.0 tFR8659.0 tES1556.0 tBestände (2021)
ANF/8C3411- Lophiidae
Fischfanggebiete- 27.9 Portugiesische Gewässer (Untergebiet IX)
- 34.1.1 Bereich Marokkanische Küste Unionsgewässer
- 27.10 Azoren-Gründe (Untergebiet X)
- 27.8.c Südliche Biskaya (Bereich VIII c)
TAC3672.0 tUnion3521.0 tPT584.0 tFR3.0 tES2934.0 t -
Lebensräume
-
Salzwasser
FAO-Fischereigebiete
-
List item: Nordwestpazifik
Gebiet 61 - Nordwestpazifik
-
List item: Westlicher Pazifischer Ozean
Gebiet 71 - Westlicher Pazifischer Ozean
Quelle: Froese, R. and D. Pauly. Editors. FishBase. Lophiodes endoi Ho & Shao, 2008
-
-
Wissenschaftliche BezeichnungLophiodes endoiErstbeschreiberHo & Shao, 2008RangArtFAO CodeANFMorphologische Beschreibung
EnglischA species of the Lophiodes mutilus group differing from congeners by the following characters: a rounded esca with paler tip; third dorsal spine bearing a pair of black tendrils located at two-thirds of illicial length; 18–22 (mainly 20–21) pectoral fin rays; a relatively short head (33.4–39.6% SL); a relatively short illicium (16.5–26.7% SL); a relatively short third dorsal spine (30.0–42.3% SL); fifth dorsal spine relatively long, when folded back reaching base of third dorsal fin ray, and anterior frontal spine enlarged (Ref. 79601). Tail cylindrical, somewhat depressed, tapering posteriorly; eye large; gill openings extending in front of pectoral fins; both maxilla and frontal ridge smooth, without knobs; frontal divided into three spines, anterior one enlarged, directed forward, sometimes divided into two sub-spines; sphenotic with two spines, inner spine well developed, straight and directed upward; inner frontal spine present in specimens smaller than 300 mm and reduced in specimens larger than 300 mm; single interopercular spine; parietal spine present at either side of third dorsal spine base, reduced in larger specimens; hyomandibula with two spines, anterior spine smaller, becoming blunt with three knobs in larger specimens; humeral spine well developed with three to four spines. All dorsal fin spines, except for the third, devoid of tendrils; second to sixth dorsal spines bearing a tiny dark bulb at tip in most specimens; illicium lightly pigmented, relatively short (16.5–26.7% SL), when folded back reaching third dorsal spine base, reaching sphenotic spines in larger specimens; esca a rounded bulb, slightly darker than illicium, tip pale; second dorsal spine slightly longer than illicium, when folded back reaching between third dorsal spine base and end of neurocranium; third dorsal spine relatively short (30.0–42.3% SL), bearing one pair of darkly pigmented tendrils at about two-thirds its length, when folded back reaches third dorsal fin ray ba
Übersetzung anzeigenÜbersetzt aus dem Englisch von BING Diese Übersetzung dient lediglich der Orientierung: aufgrund der eingeschränkten Qualität des Ausgangstextes sind die morphologischen Beschreibungen in der BETA-Version des Systems nur in Englisch verfügbar. Mehrsprachige Informationen werden bei künftigen Versionen verfügbar sein.
DeutschEine Art der Lophiodes Mutilus Gruppe von Kongenere unterscheiden sich durch die folgenden Zeichen: eine abgerundete Esca mit blasser Spitze; Dritte dorsalen Wirbelsäule mit ein paar schwarzen ranken liegt bei zwei Drittel der Länge der Illicial; 18 – 22 (hauptsächlich 20 – 21) Brustflosse Strahlen; ein relativ kurzer Kopf (33,4 – 39,6 % SL); eine relativ kurze Illicium (16,5 – 26,7 % SL); eine relativ kurze dritten dorsalen Wirbelsäule (30,0 – 42,3 % SL); fünfte dorsalen Wirbelsäule relativ lange, wenn gefaltet Rücken erreichen die Basis der dritte Strahl der Rückenflosse und anteriore frontale Spine (Ref. 79601) vergrößert. Schwanz, zylindrisch, etwas deprimiert, spitz zulaufenden Radialsector; große Augen; Gill Öffnungen Verlängerung vor Brustflossen; Oberkiefer und frontaler Kamm glatt, ohne Knöpfe; Frontal, eingeteilt in drei Dornen, anterior eins vergrößert, vorwärts gerichtet, manchmal in zwei Sub-Stacheln unterteilt; Sphenotic mit zwei Dornen, innere Wirbelsäule gut entwickelt, geradeaus und nach oben gerichtet; inneren frontal Wirbelsäule vorhanden in Proben kleiner als 300 mm und reduzierte Proben größer als 300 mm; einzelne interopercular Wirbelsäule; an beiden Seiten der dritten base, dorsalen Wirbelsäule parietalen Wirbelsäule reduziert bei größeren Exemplaren; Hyomandibula mit zwei Dornen anterior Wirbelsäule kleiner, immer stumpf mit drei Knöpfe bei größeren Exemplaren; humeri Wirbelsäule entwickelte sich mit drei bis vier Dornen. Alle Rückenflosse Buchrücken, mit Ausnahme der dritte, ranken; zweiter bis sechster dorsale Stacheln tragen eine kleine dunkle Glühbirne an Tipp in den meisten Proben; Illicium leicht pigmentierte und relativ kurz (16,5 – 26,7 % SL), zusammengefaltet wieder erreichen dritte dorsalen Wirbelsäule-Base erreichen Sphenotic Dornen bei größeren Exemplaren; Esca eine abgerundete Birne, etwas dunkler als Illicium, Spitze blass; zweite dorsalen Wirbelsäule etwas länger als Illicium, zusammengefaltet wieder zwischen Dritten bas
Taxonomische Klassifikation- KlasseActinopterygii
- OrdnungLophiiformes
- FamilieLophiidae
- GattungLophiodes
- ArtLophiodes endoi
- GattungLophiodes
- FamilieLophiidae
- OrdnungLophiiformes
Quelle: Froese, R. and D. Pauly. Editors. FishBase. Lophiodes endoi Ho & Shao, 2008
- KlasseActinopterygii
Seite weiterempfehlen