Sebastes maliger
Handelsbezeichnungen
Land | Handelsbezeichnungen | Bezeichnungen, die lokal oder regional anerkannt oder gestattet sind |
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Belgien
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Deutschland
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Österreich
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Slowenien
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Spanien
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Wichtigste Produktionsmethoden
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Gefangen
Wichtigste Fanggeräte
Quelle: Froese, R. and D. Pauly. Editors. FishBase. Sebastes maliger (Jordan & Gilbert, 1880)
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TAC und Quoten
Bei den so genannten zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches – TAC) handelt es sich um in Tonnen oder Stückzahlen ausgedrückten Fangbeschränkungen für die meisten kommerziellen Fischbestände. Die zulässigen Gesamtfangmengen werden vom Rat der Fischereiminister für die meisten Bestände jährlich festgelegt; für Tiefseebestände alle zwei Jahre. Zwischen den EU-Ländern werden die TACs in Form nationaler Quoten verteilt. Für jeden Bestand wird ein eigenständiger Zuteilungskoeffizient pro EU-Land für die Aufteilung der Quoten angelegt. Mehr: TAC und Quoten
Bestände (2021)
RED/05B-F.- Sebastes
Fischfanggebiete- 27.5.b Färöer-Gründe (Bereich V b) Färöische Gewässer
TACEntfälltUnion0.0 tBE0.0 tDE0.0 tFR0.0 tBestände (2021)
RED/1/2INT- Sebastes
Fischfanggebiete- 27.2 Norwegische See, Spitzbergen und Bäreninsel (Untergebiet II) internationale Gewässer
- 27.1 Barentssee (Untergebiet I) internationale Gewässer
TAC16540.0 tUnionNoch festzusetzenBestände (2021)
RED/51214D- Sebastes
Fischfanggebiete- 27.14 Ostgrönland (Untergebiet XIV) internationale Gewässer
- 27.5 Island- und Färöer-Gründe (Untergebiet V) Unionsgewässer und internationale Gewässer
- 27.12 Nördlich der Azoren (Untergebiet XII) internationale Gewässer
TAC0.0 ttiefe pelagische GewässerUnion0.0 ttiefe pelagische GewässerES0.0 ttiefe pelagische GewässerDE0.0 ttiefe pelagische GewässerLV0.0 ttiefe pelagische GewässerPL0.0 ttiefe pelagische GewässerFR0.0 ttiefe pelagische GewässerIE0.0 ttiefe pelagische GewässerEE0.0 ttiefe pelagische GewässerPT0.0 ttiefe pelagische GewässerNL0.0 ttiefe pelagische GewässerBestände (2021)
RED/51214S- Sebastes
Fischfanggebiete- 27.5 Island- und Färöer-Gründe (Untergebiet V) Unionsgewässer und internationale Gewässer
- 27.12 Nördlich der Azoren (Untergebiet XII) internationale Gewässer
- 27.14 Ostgrönland (Untergebiet XIV) internationale Gewässer
TAC0.0 tflache pelagische GewässerUnion0.0 tflache pelagische GewässerIE0.0 tflache pelagische GewässerES0.0 tflache pelagische GewässerEE0.0 tflache pelagische GewässerNL0.0 tflache pelagische GewässerFR0.0 tflache pelagische GewässerDE0.0 tflache pelagische GewässerPL0.0 tflache pelagische GewässerPT0.0 tflache pelagische GewässerLV0.0 tflache pelagische GewässerBestände (2021)
RED/N1F3K.- Sebastes
Fischfanggebiete- 21.3.K Cape Freels, Cape Bauld
- 21.1.F Cape Desolation, Cape Farewell
- 21.2 Labrador coast
TAC0.0 tIm Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Befischung erlaubt. Diese Art darf nur als Beifang innerhalb folgender Grenzen gefangen werden: höchstens 1250 kg oder 5%, je nachdem, welche Menge größer ist.Union0.0 tIm Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Befischung erlaubt. Diese Art darf nur als Beifang innerhalb folgender Grenzen gefangen werden: höchstens 1250 kg oder 5%, je nachdem, welche Menge größer ist.LV0.0 tIm Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Befischung erlaubt. Diese Art darf nur als Beifang innerhalb folgender Grenzen gefangen werden: höchstens 1250 kg oder 5%, je nachdem, welche Menge größer ist.LT0.0 tIm Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Befischung erlaubt. Diese Art darf nur als Beifang innerhalb folgender Grenzen gefangen werden: höchstens 1250 kg oder 5%, je nachdem, welche Menge größer ist.Bestände (2021)
RED/N1G14D- Sebastes
Fischfanggebiete- 27.5 Island- und Färöer-Gründe (Untergebiet V) grönländische Gewässer
- 27.14 Ostgrönland (Untergebiet XIV) grönländische Gewässer
- 21.1.F Cape Desolation, Cape Farewell grönländische Gewässer
- 27.12 Nördlich der Azoren (Untergebiet XII) grönländische Gewässer
TACEntfälltdemersalUnion1840.0 tdemersalFR9.0 tdemersalDE1831.0 tdemersalBestände (2021)
RED/N1G14P- Sebastes
Fischfanggebiete- 27.12 Nördlich der Azoren (Untergebiet XII) grönländische Gewässer
- 21.1.F Cape Desolation, Cape Farewell grönländische Gewässer
- 27.5 Island- und Färöer-Gründe (Untergebiet V) grönländische Gewässer
- 27.14 Ostgrönland (Untergebiet XIV) grönländische Gewässer
TACEntfälltpelagischUnion0.0 tDarf nur vom 10. Mai bis 31. Dezember gefangen werden. — pelagischFR0.0 tDarf nur vom 10. Mai bis 31. Dezember gefangen werden. — pelagischDE0.0 tDarf nur vom 10. Mai bis 31. Dezember gefangen werden. — pelagischBestände (2021)
RED/N3LN.- Sebastes
Fischfanggebiete- 21.3.L Cape Freels, Cape St. Mary's, Grand Bank, Avalon Peninsula, St. John's
- 21.3.N Grand Bank
TAC18100.0 tUnion3300.0 tEE895.0 tDE615.0 tLV895.0 tLT895.0 tBestände (2021)
RED/N3M.- Sebastes
Fischfanggebiete- 21.3.M Flemish Cap
TAC8448.0 tDiese Quote gilt im Rahmen der TAC, die für diesen Bestand für alle NAFO-Vertragsparteien festgelegt ist. Innerhalb dieser TAC darf bis zum 1. Juli 2021 nicht mehr als folgender Mitteljahreswert erreicht sein: 4224.Union7813.0 tDiese Quote gilt im Rahmen der TAC, die für diesen Bestand für alle NAFO-Vertragsparteien festgelegt ist. Innerhalb dieser TAC darf bis zum 1. Juli 2021 nicht mehr als folgender Mitteljahreswert erreicht sein: 4224.PT2354.0 tDiese Quote gilt im Rahmen der TAC, die für diesen Bestand für alle NAFO-Vertragsparteien festgelegt ist. Innerhalb dieser TAC darf bis zum 1. Juli 2021 nicht mehr als folgender Mitteljahreswert erreicht sein: 4224.ES233.0 tDiese Quote gilt im Rahmen der TAC, die für diesen Bestand für alle NAFO-Vertragsparteien festgelegt ist. Innerhalb dieser TAC darf bis zum 1. Juli 2021 nicht mehr als folgender Mitteljahreswert erreicht sein: 4224.LT1571.0 tDiese Quote gilt im Rahmen der TAC, die für diesen Bestand für alle NAFO-Vertragsparteien festgelegt ist. Innerhalb dieser TAC darf bis zum 1. Juli 2021 nicht mehr als folgender Mitteljahreswert erreicht sein: 4224.DE513.0 tDiese Quote gilt im Rahmen der TAC, die für diesen Bestand für alle NAFO-Vertragsparteien festgelegt ist. Innerhalb dieser TAC darf bis zum 1. Juli 2021 nicht mehr als folgender Mitteljahreswert erreicht sein: 4224.LV1571.0 tDiese Quote gilt im Rahmen der TAC, die für diesen Bestand für alle NAFO-Vertragsparteien festgelegt ist. Innerhalb dieser TAC darf bis zum 1. Juli 2021 nicht mehr als folgender Mitteljahreswert erreicht sein: 4224.EE1571.0 tDiese Quote gilt im Rahmen der TAC, die für diesen Bestand für alle NAFO-Vertragsparteien festgelegt ist. Innerhalb dieser TAC darf bis zum 1. Juli 2021 nicht mehr als folgender Mitteljahreswert erreicht sein: 4224.Bestände (2021)
RED/N3O.- Sebastes
Fischfanggebiete- 21.3.O Grand Bank
TAC20000.0 tUnion7000.0 tES1771.0 tPT5229.0 t -
Spezifische Anforderungen, die in der EU vermarktete Fischereierzeugnisse erfüllen müssen. Dazu zählen Frische- und Größeklassen.
Frischeklassen
A B Extra Muskelfleisch Weniger geschmeidig Etwas weich (schlaff), weniger geschmeidig; wächserne (samtene) und stumpfe Oberfläche Fest und geschmeidig; glatte Oberfläche Kiemen Nachlassende Farbe: durchsichtiger Schleim Braun/grau, blasser werdend; trüber zähflüssiger Schleim Kräftige Farbe; kein Schleim Peritoneum (bei ausgenommenem Fisch) Etwas stumpf; kann vom Muskelfleisch abgelöst werden Uneben; leicht vom Muskelfleisch abzulösen Glatt; glänzend; schwer vom Muskelfleisch abzulösen Geruch von Kiemen und Leibeshöhle Kein Geruch nach Seetang; neutraler Geruch Fermentiert; leicht säuerlich Nach Seetang Augen Hervortretend, aber nicht mehr prall; schwarze stumpfe Pupillen; leicht schillernde Hornhaut Flach; schillernde Hornhaut; getrübte Pupille Hervortretend (prall); schwarze glänzende Pupille; durchsichtige Hornhaut Haut Kräftige Farbe, aber ohne Glanz Verblassende und stumpf werdende Farbe Kräftige, glänzende Farbe (außer bei Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch) oder schillernde Farbe; ohne Verfärbung Schleimmantel Etwas wolkig Milchig Wasserklar Größenklassen
Größe Gewicht/Fisch 1 ≥ 2.0 kg 2 ≥ 0.6 | < 2.0 kg 3 ≥ 0.35 | < 0.6 kg -
Lebensräume
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Salzwasser
FAO-Fischereigebiete
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List item: Nordostpazifik
Gebiet 67 - Nordostpazifik
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List item: Östlicher Pazifischer Ozean
Gebiet 77 - Östlicher Pazifischer Ozean
Quelle: Froese, R. and D. Pauly. Editors. FishBase. Sebastes maliger (Jordan & Gilbert, 1880)
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Wissenschaftliche BezeichnungSebastes maligerErstbeschreiber(Jordan & Gilbert, 1880)RangArtFAO CodeSFGMorphologische Beschreibung
EnglischHead spines strong - nasal, preocular, postocular, tympanic and parietal spines present, supraocular, coronal and nuchal spines absent (Ref. 27437). Spinous dorsal with deeply incised membranes (Ref. 27437). Caudal fin rounded (Ref. 6885). Body mottled brown, distinct yellow areas above (including part of spinous dorsal), orange-brown spotting on lower anterior area (Ref. 27437).
Übersetzung anzeigenÜbersetzt aus dem Englisch von BING Diese Übersetzung dient lediglich der Orientierung: aufgrund der eingeschränkten Qualität des Ausgangstextes sind die morphologischen Beschreibungen in der BETA-Version des Systems nur in Englisch verfügbar. Mehrsprachige Informationen werden bei künftigen Versionen verfügbar sein.
DeutschStacheln stark - nasal, preocular, postocular, Trommelfell und parietalen Stacheln vorhanden, Supraocular koronalen und begleitend Stacheln abwesend (Ref. 27437) den Kopf. Dorn-eingeschnitten dorsal mit tief Membranen (Ref. 27437). Schwanzflosse gerundet (Ref. 6885). Körper fleckig braun, unterschiedliche gelbe Bereiche (einschließlich Teil von Dorn-dorsal), Orange-braune Flecken auf unteren vorderen Bereich (Ref. 27437).
Taxonomische Klassifikation- KlasseActinopterygii
- OrdnungScorpaeniformes
- FamilieSebastidae
- GattungSebastes
- ArtSebastes maliger
- GattungSebastes
- FamilieSebastidae
- OrdnungScorpaeniformes
Synonyme- Sebastodes maliger (Jordan & Gilbert, 1880)
- Sebastichthys maliger Jordan & Gilbert, 1880
Quelle: Froese, R. and D. Pauly. Editors. FishBase. Sebastes maliger (Jordan & Gilbert, 1880)
- KlasseActinopterygii
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Ein in der EU zu Zwecken der Zollabwicklung und für Außenhandelsstatistiken angewendetes, jährlich überarbeitetes Warenklassifikationsschema. Das Schema beruht auf der Nomenklatur des harmonisierten Systems, erweitert durch EU-Unterteilungen, die jeweils mit einem achtstelligen Zahlencode bezeichnet werden. Mehr: Kombinierte Nomenklatur
- 03 — KAPITEL 3 - FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
- 0302 — Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
- 0303 — Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
- 0304 — Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
- Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen
- 0304 49 — andere
- andere
- 0304 49 50 — vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)
- andere
- 0304 49 — andere
- Gefrorene Filets von anderen Fischen
- andere, gefroren
- Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen
- 03 — KAPITEL 3 - FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
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